blueShepherd

AGB (Terms & Conditions)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der blueShepherd GmbH

Hosteinischer Kamp 80, 22081 Hamburg – nachfolgend „blueShepherd“ oder „Agentur“

Stand: Juni 2026

 

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen des digitalen Marketings zwischen der blueShepherd GmbH (nachfolgend „blueShepherd“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

(2) Nur Unternehmer. blueShepherd erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

(3) Vorrang von Individualabreden. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall (insbesondere im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer Leistungsbeschreibung) haben Vorrang vor diesen AGB. § 305b BGB bleibt unberührt.

(4) Bedingungen des Kunden. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn blueShepherd ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos leistet. Sie gelten nur, soweit blueShepherd ihrer Geltung in Textform (§ 126b BGB) ausdrücklich zugestimmt hat.

(5) Künftige Verträge. Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige gleichartige Verträge, ohne dass blueShepherd erneut auf sie hinweisen muss.

(6) Auf § 306 BGB wird hingewiesen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) blueShepherd erbringt Beratungs- und Dienstleistungen rund um digitales Performance- und Suchmarketing. Hierzu zählen insbesondere:

  • Suchmaschinenwerbung (SEA) sowie Einrichtung und Verwaltung von Werbekonten (z. B. Google Ads, Microsoft Advertising);
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO);
  • Optimierung für generative und KI-gestützte Antwort- und Suchsysteme (GEO/AEO);
  • Tracking, Tagging, Web-Analytics und Conversion-Messung (z. B. Einrichtung und Pflege von Tag-Management- und Analyse-Systemen);
  • programmatischer Mediaeinkauf und Aussteuerung digitaler Werbung (Programmatic Advertising) sowie die damit verbundene Kampagnenaussteuerung;
  • ausgewählte Social-Media-Leistungen;
  • Konzeption, Steuerung, Monitoring und laufende Optimierung von Kampagnen.

(2) Abschließender Leistungsumfang. blueShepherd schuldet ausschließlich die im Auftrag ausdrücklich vereinbarten Leistungen. blueShepherd ist keine klassische Media-, Kreativ- oder Full-Service-Agentur. Nicht geschuldet sind insbesondere – soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart:

  • Markenentwicklung sowie Rechts-, Steuer- und Datenschutzberatung;
  • Hosting, Wartung, IT-Sicherheit und Webentwicklung;
  • Social-Community-Management und umfassende Contentproduktion;
  • Pressearbeit sowie sonstige klassische Media-, Kreativ- oder Full-Service-Agenturleistungen.

(3) Art der Ausführung. blueShepherd ist berechtigt, Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung im Rahmen ordnungsgemäßer Auftragsdurchführung frei zu bestimmen, soweit sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt.

(4) Personaleinsatz. blueShepherd wählt das eingesetzte Personal nach pflichtgemäßem Ermessen aus und ist berechtigt, es auszutauschen. Eingesetztes Personal wird nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert und tritt in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden.

(5) Ablehnungsrecht. blueShepherd ist berechtigt, Weisungen oder Maßnahmen abzulehnen oder auszusetzen, die gegen geltendes Recht, gegen die Richtlinien der genutzten Plattformen (z. B. Google-, Microsoft- oder Meta-Richtlinien) oder gegen anerkannte fachliche Standards verstoßen. Hieraus entstehen blueShepherd keine Nachteile; bereits angefallener Aufwand bleibt vergütungspflichtig.

§ 3 Rechtsnatur der Leistungen, kein Erfolg, keine KPI-Garantie

(1) Dienstleistung. Die Leistungen von blueShepherd sind, soweit im Auftrag nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg (Werk) vereinbart ist, Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. blueShepherd schuldet ein fachgerechtes Tätigwerden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Sämtliche Optimierungsmaßnahmen stellen fachliche Empfehlungen bzw. laufende Optimierungsleistungen dar.

(2) Kein Erfolg, keine KPI. blueShepherd schuldet weder ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis noch das Erreichen bestimmter Kennzahlen (KPI). Nicht geschuldet sind insbesondere bestimmte:

  • Platzierungen, Rankings, Sichtbarkeiten oder ein bestimmter Impression Share;
  • Impressionen, Klicks oder Reichweiten;
  • Conversions, Leads, CPA, CPL, CAC, ROAS oder Umsätze;
  • Positionen oder Erwähnungen in AI Overviews, AI Mode oder sonstigen KI-/Antwortsystemen, LLM- bzw. GEO-Sichtbarkeit oder „GEO-Scores“.

(3) Die Auffindbarkeit, Darstellung und Reihenfolge von Inhalten in Suchmaschinen, KI- und Antwortsystemen, sozialen Netzwerken und sonstigen Plattformen liegt im alleinigen Einfluss der jeweiligen Anbieter und ist von blueShepherd nicht steuerbar und nicht geschuldet.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

(1) Angebote von blueShepherd sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Mit Erteilung eines Auftrags auf Grundlage eines Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab, an das er zwei Wochen gebunden ist, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch blueShepherd in Textform oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande.

(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind der Auftrag, etwaige Leistungsbeschreibungen sowie diese AGB.

§ 5 Einsatz von Dritten und Subunternehmern

(1) blueShepherd ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Dienstleister (nachfolgend „Erfüllungsgehilfen“) einzusetzen.

(2) Eingesetzte Erfüllungsgehilfen werden auf die für sie maßgeblichen Pflichten dieses Vertrages, insbesondere zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz, verpflichtet.

§ 6 Drittplattformen und Plattformrisiken

(1) Bedingungen Dritter. Zur Durchführung der Leistungen nutzt blueShepherd regelmäßig Plattformen, Werbe- und Technologie-Anbieter Dritter (z. B. Google, Microsoft, Meta, TikTok, Demand-Side-Plattformen, Tracking- und Analyse-Anbieter). Für diese Drittleistungen gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen, Richtlinien und Preise der Anbieter, auf deren Inhalt blueShepherd keinen Einfluss hat.

(2) Keine Gewähr. blueShepherd übernimmt keine Gewähr und – vorbehaltlich § 26 – keine Haftung für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Leistungsfähigkeit, Preisgestaltung sowie für Änderungen oder die Einstellung von Drittleistungen und -plattformen. blueShepherd haftet insbesondere nicht für (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Sperrungen, Suspendierungen oder Einschränkungen von Werbe-, Konten- oder Shop-Zugängen (z. B. Account Suspension, Merchant-Center-Sperren, Feed- oder Anzeigenablehnungen, Shadowban);
  • Änderungen von Richtlinien und Funktionen der Plattformen (z. B. Google-Ads-Policies, Performance Max, Broad Match, Smart Bidding, Demand Gen, Consent Mode bzw. Consent Mode V2, GA4, Conversion Modeling);
  • Algorithmus- und Such-Updates (z. B. Core Updates, Spam Updates, Helpful Content Updates, AI Overviews, AI Mode);
  • technische Rahmenbedingungen außerhalb des Einflussbereichs von blueShepherd (z. B. Cookie-Einschränkungen, Browser-Restriktionen, ITP, Safari, Firefox, Adblocker, VPN, DNS-Filter, Firewalls, iOS- und Android-Änderungen, API-Änderungen, Trackingverlust);
  • Maßnahmen, Updates oder Entscheidungen von Google, Microsoft, Meta, TikTok, Bing oder sonstigen Plattformen und KI-Systemen.

(3) Ändert ein Anbieter Funktionen, Richtlinien oder Preise oder stellt er Leistungen ein, ist blueShepherd berechtigt, die betroffenen Leistungen anzupassen; hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach Hinweis an den Kunden gesondert berechnet werden.

§ 7 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

(1) KI-Einsatz. blueShepherd setzt zur Leistungserbringung Systeme der künstlichen Intelligenz, generativer KI und des maschinellen Lernens ein (nachfolgend „KI“). Dies umfasst sowohl eigenständig genutzte KI-Werkzeuge (z. B. ChatGPT, Claude, Google Gemini, Suno, Midjourney, Adobe Firefly, Flux, Runway oder vergleichbare Dienste) zur Erstellung und Bearbeitung von Texten, Bildern, Stimmen, Audio, Musik und Videos als auch KI-gestützte Funktionen innerhalb der Werbe- und Plattformsysteme Dritter.

(2) Berechtigung und Einverständnis. blueShepherd ist berechtigt, bei der Leistungserbringung nach eigenem fachlichen Ermessen KI-gestützte Verfahren einzusetzen, soweit dadurch keine überwiegenden berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit diesem Vorgehen einverstanden, sofern er dem nicht vor Beginn der jeweiligen Leistung in Textform ausdrücklich widerspricht. Der Kunde verzichtet insoweit auf eine Einzelgenehmigung für den Einsatz von KI sowie für die Verwendung KI-generierter oder automatisiert erzeugter Inhalte (z. B. Bilder, Stimmen, Musik, Videos, Headlines, Varianten) und plattformseitig bereitgestellter Assets.

(3) Eingabe von Kundendaten. Der Kunde stimmt zu, dass zur Leistungserbringung Daten, Texte, Produktinformationen, Produktdaten, Keywords, Meta-Informationen, Landingpage-Inhalte und Kampagnendaten in KI-Systeme eingegeben und dort verarbeitet werden dürfen, soweit keine gesetzlichen Verbote oder vertraglichen Pflichten entgegenstehen. Der Kunde stellt sicher, dass er hierzu berechtigt ist. Für personenbezogene Daten gilt § 15.

(4) KI-Anbieter und Datenverarbeitung. blueShepherd ist berechtigt, KI-Anbieter auszuwählen, deren Nutzungsbedingungen eine Verarbeitung, temporäre Speicherung oder technisch notwendige Modelloptimierung der eingegebenen Daten vorsehen, soweit dies rechtlich zulässig ist. blueShepherd kann nicht gewährleisten, dass Anbieter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google) eingegebene Daten unter keinen Umständen zu Trainings- oder Verbesserungszwecken verwenden. Der Kunde stellt sicher, dass einer solchen Verarbeitung keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten entgegenstehen; andernfalls teilt er dies blueShepherd vor Leistungsbeginn in Textform mit.

(5) Automatisierte Entscheidungen und Funktionen. Der Kunde erkennt an, dass KI-Systeme – insbesondere innerhalb der Plattformen Dritter – eigenständig Entscheidungen treffen und Inhalte bestimmen können, etwa über Gebote, Budgetverteilung, Zielgruppen, Placements, Headlines, Bild-Text-Kombinationen, Assets und deren Performance, Search Themes sowie Kampagnentypen wie Performance Max, Demand Gen, AI Max oder Smart Bidding. Soweit vereinbart, ist blueShepherd berechtigt, automatisierte Plattformfunktionen wie automatische Empfehlungen (Google Recommendations), Auto-Apply, AI Max und vergleichbare Funktionen zu aktivieren und zu nutzen. blueShepherd hat hierauf nur eingeschränkten Einfluss; die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch den Plattformanbieter und ist nicht im Einzelnen vorhersehbar oder steuerbar.

(6) Widerspruchsrecht. Der Kunde kann dem Einsatz von KI ganz oder für einzelne Leistungsbereiche in Textform widersprechen. Ein Widerspruch wirkt nur für die Zukunft. Erschwert oder verhindert der Widerspruch die vereinbarte Leistungserbringung oder führt er zu Mehraufwand, ist blueShepherd berechtigt, den Mehraufwand gesondert zu berechnen, die betroffene Leistung anzupassen oder – soweit sie ohne KI nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbringbar ist – deren Erbringung insoweit abzulehnen.

(7) Eigenschaften und Grenzen von KI-Ergebnissen. Der Kunde erkennt an, dass mit KI erzeugte oder bearbeitete Ergebnisse (nachfolgend „KI-Ergebnisse“) unter anderem fehlerbehaftet oder unvollständig sein, falsche Tatsachen erzeugen, Quellen unzutreffend wiedergeben, Marken verwechseln, Inhalten Dritter ähneln, widersprüchliche, kulturell unpassende oder im Einzelfall unangemessene Aussagen enthalten oder technische Fehler aufweisen können. Die urheber- und leistungsschutzrechtliche Schutzfähigkeit sowie die Einräumbarkeit ausschließlicher Rechte an rein KI-generierten Inhalten ist rechtlich nicht gesichert und kann eingeschränkt sein. blueShepherd übernimmt für diese KI-spezifischen Eigenschaften keine Gewähr und haftet hierfür nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung nach § 26.

(8) KI-generierte Musik. Werden KI-generierte Musikstücke erstellt (z. B. mittels Suno), erkennt der Kunde an, dass deren Lizenzierung und urheberrechtliche Einordnung sich aufgrund technischer und gesetzlicher Entwicklungen ändern kann; eine ausschließliche oder dauerhaft gesicherte Rechtsposition wird nicht zugesichert.

(9) Wechsel von KI-Anbietern. blueShepherd ist berechtigt, eingesetzte KI-Systeme und -Anbieter jederzeit zu wechseln, zu ersetzen oder anzupassen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(10) Menschliche Kontrolle. blueShepherd unterzieht KI-Ergebnisse und automatisierte Kampagnenfunktionen einer angemessenen menschlichen Kontrolle. Diese erfolgt stichprobenartig bzw. in angemessenen turnusmäßigen Abständen. Eine lückenlose Überwachung in Echtzeit (24/7) automatisierter Gebote, Budgetentscheidungen und Asset-Kombinationen ist systembedingt nicht möglich, nicht marktüblich und wird nicht geschuldet. Eine darüber hinausgehende inhaltliche oder rechtliche Prüfung im Sinne von § 22 ist nicht geschuldet.

§ 8 Neue Technologien und Verfahren

blueShepherd ist berechtigt, zur Leistungserbringung neue technische Verfahren, Automatisierungen, Softwarelösungen, KI-Systeme, Plattformfunktionen und Tools einzusetzen oder bestehende zu ersetzen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 9 SEO, GEO/AEO und Sichtbarkeit in KI-Systemen

(1) Keine SEO-Garantie. blueShepherd übernimmt keine Garantie für bestimmte Rankings, für Indexierung, Crawling, Snippets, Rich Results, Knowledge-Graph-Einträge, für die Aufnahme in Google Discover oder Google News oder für eine bestimmte Darstellung in Suchmaschinen.

(2) Keine GEO/AEO-Garantie. blueShepherd übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass Inhalte des Kunden in generativen oder KI-gestützten Antwort- und Suchsystemen (z. B. ChatGPT, Google Gemini, Claude, Perplexity, Microsoft/Bing Copilot, Google AI Overviews, AI Mode) erscheinen, dort positioniert, zitiert oder zutreffend wiedergegeben werden.

(3) Keine Haftung für Dritt-KI. blueShepherd haftet nicht für Inhalte, Bewertungen oder Tatsachenbehauptungen, die Dritt-KI-Systeme über den Kunden, seine Produkte oder Leistungen oder über Dritte erzeugen oder darstellen, auch wenn deren Ausgabe durch SEO-, GEO- oder AEO-Maßnahmen mit beeinflusst worden sein kann. Die Funktionsweise solcher Systeme liegt außerhalb des Einflussbereichs von blueShepherd. Ergänzend gilt § 27.

§ 10 Inhalte des Kunden, Produktfeeds, Lizenzen, Rechte Dritter

(1) Zusicherung des Kunden. Stellt der Kunde blueShepherd Inhalte oder Materialien zur Verfügung (z. B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Marken, Videos, Musik, Daten, Produktinformationen), sichert er zu, dass er zur Überlassung sowie zur vertragsgemäßen Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung berechtigt ist und dass diese frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Dies gilt auch für Inhalte und Quellen, die der Kunde empfiehlt oder vorgibt.

(2) Keine Prüfpflicht. blueShepherd ist nicht verpflichtet, vom Kunden überlassene Inhalte und Materialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf das Bestehen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter, zu prüfen.

(3) Produktfeeds. Stellt der Kunde Produktdaten oder Feeds bereit (z. B. für Google Merchant Center, Shopping oder Marktplätze wie Amazon), ist er für deren Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit verantwortlich, insbesondere für Preise, GTIN/EAN, Produktbilder, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten. Für hierauf beruhende Ablehnungen, Sperren oder Ansprüche Dritter haftet blueShepherd nicht; der Kunde stellt blueShepherd insoweit frei (§ 27).

(4) Lizenzpflichtige Inhalte. Soweit für die Leistungserbringung lizenzpflichtige Inhalte Dritter (z. B. Stockbilder, Schriften/Fonts, Icons, Musik, Plugins, Templates) eingesetzt werden, erwirbt blueShepherd – sofern im Auftrag vereinbart – die hierfür erforderlichen Nutzungslizenzen im Namen und/oder auf Rechnung des Kunden im Umfang des jeweiligen Auftragszwecks. Die Lizenzkosten trägt der Kunde.

(5) Lizenzmodelle. Der Kunde hat die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der für ihn verwendeten Inhalte und Komponenten einzuhalten. Diese können je nach Quelle unterschiedlich ausgestaltet sein, etwa bei Stockbildern, Schriften (Fonts), Icons, Plugins, Templates, KI-generierten Inhalten sowie Open-Source-Software (z. B. unter Lizenzen wie GPL, MIT, Apache oder BSD). Eine über den lizenzierten Umfang hinausgehende Nutzung ist unzulässig und liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

(6) GEMA, KSK, Zoll. Für GEMA-Gebühren, Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK), Vergütungen von Verwertungsgesellschaften, Zollkosten und vergleichbare Abgaben gilt § 17 Abs. 3.

(7) Freistellung. Der Kunde stellt blueShepherd von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass vom Kunden überlassene oder vorgegebene Inhalte oder Materialien Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen, einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt auch für Inhalte, die der Kunde nach einem Hinweis von blueShepherd dennoch verwenden möchte (§ 22). Ergänzend gilt § 27.

§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt blueShepherd in angemessenem Umfang und stellt rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge und Freigaben bereit. Hierzu gehören insbesondere Zugänge zu Werbe-, Analyse-, Tracking-, Website-, Social-Media- und sonstigen relevanten Konten und Systemen sowie ein hinreichend konkretes Briefing.

(2) Der Kunde teilt blueShepherd das jeweils verfügbare Werbe- bzw. Mediabudget sowie wesentliche Änderungen rechtzeitig mit.

(3) Der Kunde erteilt erforderliche Freigaben so rechtzeitig, dass der Arbeitsablauf von blueShepherd nicht beeinträchtigt wird.

(4) Angaben, Aussagen und Inhalte, die der Kunde für Werbemaßnahmen bereitstellt oder freigibt, müssen richtig und rechtlich zulässig sein. blueShepherd prüft diese inhaltlich nicht.

(5) Verletzung von Mitwirkungspflichten. Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder unzureichend nach, ist blueShepherd für die Dauer der Behinderung von den betroffenen Leistungspflichten befreit; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Hierdurch entstehenden Mehraufwand kann blueShepherd gesondert nach den jeweils gültigen Stundensätzen berechnen.

§ 12 Werbekonten, Zugänge und Zugangsdaten

(1) Eigentum an Konten. Werbe-, Analyse- und sonstige Konten (z. B. Google Ads, Google Merchant Center, GA4, Google Tag Manager, Search Console, Looker Studio, Microsoft Advertising, Meta, TikTok, LinkedIn, DSP/DV360), die im Namen und für den Kunden eingerichtet werden, stehen in der Inhaberschaft des Kunden.

(2) Verwaltungszugriff. blueShepherd ist berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung den administrativen Zugriff bzw. die Verknüpfung über ihr Manager- bzw. Agenturkonto zu behalten. Konten, Container, Tracking-Setups oder Dashboards, die auf einer Infrastruktur von blueShepherd betrieben werden, verbleiben in deren Verfügungsbereich; § 24 bleibt unberührt.

(3) Zugangsdaten und Sicherheit. Der Kunde ist für die Verwaltung und Sicherheit seiner Zugänge verantwortlich, insbesondere für Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Wiederherstellungsoptionen, Administratorrechte, API-Schlüssel, Domain-, DNS- und Hosting-Zugänge (z. B. Cloudflare), Google-Organisation, Google Business Profile und Merchant-Center-Zugänge. Verliert der Kunde Zugänge oder werden diese durch ihn oder Dritte verändert, haftet blueShepherd nicht für hieraus resultierende Beeinträchtigungen.

(4) Schnittstellen- und Cloud-Abhängigkeiten. Die Leistungen können von Programmierschnittstellen (APIs) und Cloud-Diensten Dritter abhängen (z. B. GA4, BigQuery, Merchant Center, Search Console, Google Ads API, Looker Studio, Server-Side-Tracking sowie Automatisierungs- und Integrationsdienste wie Zapier, Make oder MCP-Integrationen). Für Änderungen, Einschränkungen, Kontingente (Limits), Ausfälle oder die Einstellung solcher Schnittstellen und Dienste haftet blueShepherd – vorbehaltlich § 26 – nicht.

§ 13 Budgets und Mediakosten

(1) Soweit blueShepherd Werbeschaltungen über Plattformen Dritter (z. B. Google Ads, Programmatic) durchführt, werden die hierfür anfallenden Media- bzw. Schaltkosten – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – dem Kunden vom jeweiligen Plattformanbieter direkt in Rechnung gestellt oder von blueShepherd im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt und gesondert ausgewiesen.

(2) Mediabudgets dienen der Aussteuerung von Werbung; sie stellen keine Vergütung von blueShepherd dar und beinhalten kein Erfolgsversprechen.

(3) blueShepherd ist berechtigt, vor Schaltung Vorauszahlung der Media- bzw. Schaltkosten zu verlangen. Eine Verpflichtung zur Vorleistung von Media- bzw. Schaltkosten besteht für blueShepherd nicht.

(4) Budgetabweichungen. Für Budgetüberschreitungen oder ein „Leerbrennen“ von Budgets infolge automatisierter Gebotsstrategien, programmatischer Einkaufssysteme, Algorithmen oder technischer Fehler der Plattformen haftet blueShepherd nicht, es sei denn, blueShepherd hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Gleiches gilt für eine Unterauslieferung; eine vollständige Ausschöpfung des Budgets durch die Plattformen ist nicht geschuldet und stellt keinen Mangel dar.

§ 14 Tracking, Tagging und Messung

(1) Technische Umsetzung. blueShepherd richtet auf Wunsch des Kunden Tracking-, Tagging- und Analyse-Lösungen technisch ein und handelt dabei als technischer Erfüllungsgehilfe nach den Vorgaben des Kunden. Dies umfasst auch Server-Side-Tracking und vergleichbare serverseitige Lösungen (z. B. über Gateways oder Cloud-Dienste wie Stape, Google Cloud, AWS oder Cloudflare).

(2) Aktivierung und Freigabe. Die finale Aktivierung von Tracking-Tags und Messmechanismen erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden bzw. die für ihn datenschutzverantwortliche Stelle. Eine Freigabe kann auch über die in § 21 genannten Kommunikationswege erfolgen. Lässt der Kunde ein technisch umgesetztes und ihm mitgeteiltes Tracking länger als drei Werktage rügelos aktiv, gilt dies als finale Freigabe; blueShepherd weist den Kunden bei der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hin. Für die datenschutzkonforme Einbindung, insbesondere das Einwilligungsmanagement (Consent), ist der Kunde verantwortlich (§ 15).

(3) Keine Gewähr für Messgenauigkeit. Der Kunde erkennt an, dass Tracking und Messung technisch und rechtlich nie vollständig oder fehlerfrei sein können. Abweichungen entstehen unter anderem durch Browser- und Cookie-Einschränkungen, ITP, Safari, Firefox, Adblocker, VPN, Consent-Entscheidungen, Datenmodellierung (z. B. Conversion Modeling), Server- oder Schnittstellenausfälle, Offline-, Call- und CRM-Conversions, GA4-Sampling sowie Unterschiede zwischen Plattformen. blueShepherd schuldet keine vollständige oder plattformübergreifend deckungsgleiche Datenerfassung und haftet – vorbehaltlich § 26 – nicht für hierdurch bedingte Mess-Abweichungen.

(4) Auswertungen und Dashboards. Auswertungen und Dashboards (z. B. in Looker Studio) können aufgrund von Schnittstellen-Limits, Sampling, Verzögerungen oder Fehlern der zugrunde liegenden Dienste verzögert, unvollständig oder fehlerhaft sein. blueShepherd schuldet insoweit keine fehlerfreie oder in Echtzeit verfügbare Darstellung.

§ 15 Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO, das BDSG und das TDDDG, und verpflichten ihre Mitarbeiter entsprechend.

(2) Auftragsverarbeitung. Soweit blueShepherd personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

(3) Verantwortlichkeit des Kunden. Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts für den Einsatz von Tracking-, Tagging- und Analyse-Lösungen auf den Websites, in Apps und sonstigen Eigenschaften des Kunden bleibt der Kunde. Er ist insbesondere für das Vorliegen der erforderlichen Rechtsgrundlagen, ein wirksames Einwilligungsmanagement (Consent bzw. CMP), die Datenschutzerklärung und die datenschutzrechtlichen Informationspflichten verantwortlich.

(4) Fehlende Voraussetzungen. Verfügt der Kunde nicht über ein wirksames Consent- bzw. CMP-Setup, einen Consent Mode, eine Datenschutzerklärung oder ein funktionsfähiges Cookie-Banner, haftet blueShepherd nicht für hieraus resultierende Tracking-, Datenschutz- oder Messprobleme. blueShepherd schuldet keine datenschutzrechtliche Rechtsberatung.

§ 16 Tool- und Softwarelizenzen

(1) Für die Leistungserbringung eingesetzte Tools und Software Dritter (z. B. SEMrush, Ahrefs, Sistrix, Screaming Frog, DataForSEO oder vergleichbare Dienste) sowie deren Lizenzen unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, enden mit Beendigung des Vertrages auch die über blueShepherd bereitgestellten Tool- und Lizenznutzungen.

(2) Exklusiv angemietete Lizenzen. Mietet oder lizenziert blueShepherd Tools, Software, API-Kontingente oder Hosting (z. B. für Tracking-Server) exklusiv für das Projekt des Kunden, hat der Kunde diese Kosten im Falle einer Kündigung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin des jeweiligen Drittanbieters zu erstatten.

§ 17 Vergütung, Fremdkosten, Fälligkeit

(1) Vergütung. Die Vergütung richtet sich nach dem Auftrag. Soweit dort nichts geregelt ist, gelten die zum Zeitpunkt der Leistung jeweils aktuellen Vergütungssätze bzw. die jeweils gültige Preisliste von blueShepherd; Leistungen werden in diesem Fall nach Zeitaufwand abgerechnet.

(2) Laufende Leistungen / Retainer. Bei laufenden Leistungen (z. B. SEO, SEA, Social Media, Kampagnenbetreuung) kann eine monatliche Pauschale (Retainer) vereinbart werden; diese ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – monatlich im Voraus fällig.

(3) Fremdkosten. Fremdkosten (z. B. Lizenzen, Stockmaterial, Produktionskosten, Tools, Leistungen Dritter) werden dem Kunden – soweit nicht anders vereinbart – mit einem Aufschlag von [15] % auf den Nettobetrag weiterberechnet. GEMA-Gebühren, KSK-Abgaben, Zoll- und vergleichbare Kosten werden netto weiterberechnet, auch wenn sie erst nachträglich erhoben werden.

(4) Mehraufwand. Mehraufwand aus nachträglichen Änderungswünschen, zusätzlichen Leistungen oder verletzten Mitwirkungspflichten wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen vergütet (§ 19).

(5) Meetings und Reisen. Meetings, Workshops, Präsentationen, Schulungen und Reisen werden – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nach Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Stunden- bzw. Tagessätze berechnet; Reisekosten werden zusätzlich in angemessener Höhe erstattet, Reisezeiten nach Aufwand.

(6) Umsatzsteuer. Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(7) Fälligkeit, Skonto. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Skonti auf Vergütungen von blueShepherd werden nicht gewährt.

(8) Aufrechnung, Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(9) Vorauszahlung. blueShepherd ist berechtigt, angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

§ 18 Zahlungsverzug, Pausierung und Sperrung

(1) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist blueShepherd berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Ersatz weiterer Verzugsschäden zu verlangen.

(2) Sofortmaßnahmen zur Schadensabwehr. Soweit blueShepherd Media- bzw. Schaltkosten verauslagt oder gegenüber Plattformen als Zwischenabrechner haftet, ist sie bei Zahlungsverzug berechtigt, aktive Kampagnen unverzüglich zu pausieren und die Schaltung weiterer kostenpflichtiger Werbung einzustellen, um eine weitere Kostenentstehung zu vermeiden. Einer vorherigen Fristsetzung bedarf es insoweit nicht.

(3) Weitere Maßnahmen. Im Übrigen ist blueShepherd berechtigt, nach Verzugseintritt und erfolglosem Ablauf einer kurzen, angemessenen Frist laufende Leistungen zurückzustellen, die Verknüpfung ihres Manager- bzw. Agenturkontos (z. B. MCC) zu lösen, die von ihr eingeräumten Zugriffsrechte zu entziehen, auf eigener Infrastruktur betriebene Komponenten (z. B. Server-Side-Tracking-Container, Dashboards) auszusetzen, die weitere Betreuung einzustellen sowie Arbeitsergebnisse und Deliverables zurückzuhalten, bis offene fällige Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Ein Recht, den Kunden aus dessen eigenen Konten auszuschließen, ist hiermit nicht verbunden.

(4) Haftung. Für Nachteile, die dem Kunden aus berechtigten Maßnahmen nach diesem Paragraphen entstehen, haftet blueShepherd nicht.

§ 19 Termine und Änderungen (Change Requests)

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Zieltermine.

(2) Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) sind blueShepherd in Textform mitzuteilen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch blueShepherd.

(3) Zusatzauftrag. Jede Änderung, Ergänzung oder Wiederholung bereits freigegebener Leistungen gilt als gesondert zu vergütender Zusatzauftrag. Hieraus resultierender Mehraufwand wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen vergütet; Termine verschieben sich entsprechend.

§ 20 Freigabe und Abnahme

(1) blueShepherd legt dem Kunden Leistungen bzw. Teilleistungen (z. B. Landingpages, Creatives, Tracking-Setups, Dashboards, Reports) zur Freigabe vor. Der Kunde prüft diese unverzüglich und erteilt die Freigabe oder benennt konkrete Änderungswünsche innerhalb der mitgeteilten Frist.

(2) Fingierte Freigabe. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb der mitgeteilten angemessenen Frist (im Zweifel zehn Werktage), gilt die jeweilige Leistung als freigegeben bzw. – soweit ein Werk geschuldet ist – als abgenommen. blueShepherd weist den Kunden zu Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Schweigens hin.

(3) Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit und Zulässigkeit der freigegebenen Inhalte.

§ 21 Kommunikationswege und Ansprechpartner

(1) Zulässige Kommunikationswege sind insbesondere E-Mail, Telefon, Videokonferenz (z. B. Zoom, Microsoft Teams) sowie Messaging- und Kollaborationsdienste (z. B. Slack, Microsoft Teams, WhatsApp).

(2) Erklärungen, Freigaben und Beauftragungen können über diese Wege wirksam erfolgen, soweit sie in Textform (§ 126b BGB) dokumentiert sind.

(3) Ansprechpartner. Jede Partei benennt einen Ansprechpartner. Ein Wechsel des Ansprechpartners oder seiner Vertretung ist der anderen Partei in Textform mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung darf blueShepherd darauf vertrauen, dass die bisherigen Ansprechpartner des Kunden zur Abgabe entsprechender Erklärungen, insbesondere Freigaben und Beauftragungen, berechtigt sind.

§ 22 Rechtliche Hinweise, keine Rechtsprüfung

(1) Keine Rechtsprüfung geschuldet. Eine rechtliche Prüfung der Leistungen und Leistungsergebnisse ist nicht Aufgabe von blueShepherd und nicht geschuldet, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wird. Nicht geschuldet sind insbesondere:

  • Marken-, Kennzeichen- und Patentrecherchen sowie die Prüfung der Eintragungs- oder Schutzfähigkeit;
  • wettbewerbsrechtliche Prüfungen (UWG);
  • heilmittelwerbe- und lebensmittelrechtliche Prüfungen;
  • datenschutzrechtliche (DSGVO-), impressums- und AGB-rechtliche Prüfungen;
  • jede sonstige Rechtsberatung.

(2) Risiko des Kunden. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Werbe- und Marketingmaßnahmen, insbesondere nach dem UWG und den den Kunden treffenden werberechtlichen Vorschriften, trägt der Kunde. blueShepherd weist den Kunden auf rechtliche Risiken hin, soweit ihr solche im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden.

(3) Erachtet blueShepherd eine rechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Stelle für erforderlich, trägt der Kunde nach Abstimmung die hierfür anfallenden Kosten.

(4) Hinweis und Freistellung. Entscheidet sich der Kunde trotz eines Hinweises von blueShepherd gegen eine Anpassung einer Maßnahme, ist eine Haftung von blueShepherd insoweit ausgeschlossen; der Kunde stellt blueShepherd von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter einschließlich der Rechtsverteidigungskosten auf erstes Anfordern frei.

§ 23 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Rechteeinräumung. Soweit blueShepherd urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse erbringt, räumt blueShepherd dem Kunden hieran – Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung – die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei blueShepherd.

(2) Umfang. Mangels abweichender Vereinbarung wird ein einfaches, auf das vereinbarte Vertragsgebiet, die vereinbarten Medien und die vereinbarte Einsatzdauer beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Übertragung, Unterlizenzierung oder Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung von blueShepherd in Textform und ist gesondert zu vergüten.

(3) KI-Ergebnisse. An rein KI-generierten Inhalten kann blueShepherd nur solche Rechte einräumen, die ihr selbst zustehen; § 7 Abs. 7 bleibt unberührt.

(4) Eigene Methoden, Tools und IP. An von blueShepherd entwickelten Methoden, Konzepten, Prompts, Prompt-Strukturen und Prompt-Engineering-Vorlagen, Skripten, Automatisierungen und Workflows, Templates, Dashboards, Tracking- und Tag-Management-Setups, Looker-Studio-Vorlagen, Custom GPTs, KI-Agenten, MCP-Integrationen, Wissensdatenbanken (Knowledge Bases), System-Prompts, Retrieval- und Evaluationskomponenten, Tools und Quellcode verbleiben sämtliche Rechte bei blueShepherd. Der Kunde erhält insoweit nur das vereinbarte einfache Nutzungsrecht für den Vertragszweck; ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Prompts, „offenen Dateien“ oder auf Weiterverwertung besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet.

(5) Abgelehnte und nicht genutzte Leistungen. Konzepte, Entwürfe, Strategien und sonstige Ergebnisse, die vom Kunden abgelehnt oder nicht innerhalb von sechs Monaten genutzt werden, sowie nicht bezahlte Leistungen verbleiben mit allen Rechten bei blueShepherd.

(6) blueShepherd ist berechtigt, von Dritten benötigte Nutzungsrechte im Umfang des Auftrags auf Rechnung des Kunden zu erwerben.

§ 24 Herausgabe bei Vertragsende

Nach Vertragsende werden vom Kunden bereitgestellte Zugänge und Daten zurückgegeben bzw. übertragen. Von blueShepherd erstellte oder verwaltete Accounts, Container, Dashboards, Looker-Studio-Berichte, Skripte, Templates und sonstige Arbeitsergebnisse werden nur herausgegeben oder übertragen, soweit die hierauf entfallende Vergütung vollständig bezahlt ist. Ein weitergehender Herausgabe- oder Übertragungsanspruch besteht nicht; § 23 bleibt unberührt.

§ 25 Nutzung anonymisierter Daten, Eigenwerbung und Referenz

(1) Referenz. blueShepherd ist berechtigt, Firmenname, Logo, die erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse, Screenshots, Case Studies sowie anonymisierte Leistungs- und Performance-Daten (KPIs) zu Referenz- und Eigenwerbezwecken in eigenen Medien (einschließlich Website, Social Media, Präsentationen) zu nennen und darzustellen, auch nach Vertragsende. Der Kunde kann dem aus einem berechtigten Geheimhaltungsinteresse in Textform widersprechen (Opt-out).

(2) Aggregierte Daten. blueShepherd ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung gewonnene Erkenntnisse sowie aggregierte und anonymisierte Leistungs- und Nutzungsdaten zu statistischen Zwecken, für Benchmarks, Best Practices, die Verbesserung eigener Methoden und Modelle sowie zu Schulungszwecken zu verwenden, soweit hierdurch kein Rückschluss auf den Kunden möglich ist.

§ 26 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung. blueShepherd haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Kardinalpflichten. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen. Im Übrigen ist die Haftung von blueShepherd für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von blueShepherd.

(5) Keine Haftung für Erfolg, Dritte, KI, Messung, Budget. Vorbehaltlich der Haftung nach Absatz 1 haftet blueShepherd nicht für den Eintritt eines bestimmten Werbe- oder Kampagnenerfolgs oder bestimmter KPI (§ 3), nicht für Umstände im Verantwortungsbereich Dritter, insbesondere Plattformen, Werbeträger, Schnittstellen und KI-Systeme (§§ 6, 9, 12), nicht für die KI-spezifischen Eigenschaften und automatisierten Funktionen nach § 7, nicht für Mess-Abweichungen nach § 14 und nicht für Budgetabweichungen nach § 13 Abs. 4.

(6) Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet blueShepherd nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(7) Verjährung. Ansprüche des Kunden gegen blueShepherd verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Ansprüche nach Absatz 1 sowie Ansprüche wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 27 Haftung und Freistellung des Kunden

(1) Der Kunde stellt blueShepherd von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Bußgeldern und behördlichen Maßnahmen frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte, Daten, Maßnahmen oder Vorgaben Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Dies betrifft insbesondere:

  • Datenschutz (DSGVO, BDSG, TDDDG), Consent und Tracking-Einbindung;
  • Marken-, Kennzeichen-, Urheber-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechte;
  • Bilder, Grafiken, Musik, Schriften (Fonts), Videos und sonstige Medien;
  • Produktdaten und Feeds (z. B. Preise, GTIN/EAN, Bilder, Lieferzeiten);
  • vom Kunden freigegebene KI-Ergebnisse und automatisiert erzeugte Inhalte;
  • Kundentexte, Hersteller- und Marktplatzinhalte (z. B. Amazon), Claims, Heil- und Produktversprechen, Preise, Testimonials, Bewertungen und Rezensionen.

(2) Dynamische KI-Verarbeitung. Die Freistellung erstreckt sich auch auf Ansprüche von Mitbewerbern des Kunden oder sonstigen Dritten, die daraus resultieren, dass durch SEO-, GEO- oder AEO-Maßnahmen optimierte Inhalte von Dritt-KI- oder Suchsystemen dynamisch indexiert, verarbeitet oder dargestellt werden.

(3) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von blueShepherd beruht.

§ 28 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, die rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

(3) Keine unzulässige Offenlegung ist die Einbindung von zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern und Erfüllungsgehilfen.

(4) Als vertraulich gelten insbesondere auch Methoden, Prompts, Strategien, Audits, Roadmaps, Playbooks und sonstiges Know-how von blueShepherd.

§ 29 Abwerbeverbot

(1) Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer der jeweils anderen Partei, die mit der Durchführung dieses Vertrages befasst waren, nicht gezielt abzuwerben oder anzustellen.

(2) Allgemeine, nicht gezielt an diese Personen gerichtete Stellenausschreibungen sowie Bewerbungen aus eigener Initiative dieser Personen bleiben zulässig.

(3) Vertragsstrafe: Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung kann zwischen den Parteien individuell eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro vereinbart werden.

§ 30 Konkurrenzausschluss

Ein Konkurrenzausschluss besteht nicht. Es steht blueShepherd frei, auch für andere Auftraggeber, einschließlich Wettbewerbern des Kunden, tätig zu werden. Ein Konkurrenzausschluss bedarf einer gesonderten individuellen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung.

§ 31 Service Level und Reaktionszeiten

Soweit nicht ausdrücklich Reaktions-, Bearbeitungs- oder Verfügbarkeitszeiten (Service Level) vereinbart sind, schuldet blueShepherd keine bestimmten Reaktions- oder Bearbeitungszeiten. blueShepherd bearbeitet Anfragen und Aufgaben im Rahmen ihrer üblichen Geschäftszeiten und nach billigem Ermessen.

§ 32 Laufzeit und Kündigung

(1) Beginn und Laufzeit ergeben sich aus dem Auftrag.

(2) Laufende Leistungen. Verträge über laufende Leistungen werden – soweit nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, frühestens jedoch zum Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit, in Textform gekündigt werden.

(3) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für blueShepherd insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist oder wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung verletzt.

(4) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne von blueShepherd zu vertretenden Grund, bleibt der Vergütungsanspruch nach § 648 BGB unberührt.

(5) Jede Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).

(6) Drittverträge. Die Beendigung dieses Vertrages beendet nicht automatisch zwischen dem Kunden und Dritten bestehende Verträge (z. B. mit Google, Microsoft, Meta, DSP- oder Tool-Anbietern). Für deren Kündigung oder Übertragung ist der Kunde selbst verantwortlich.

§ 33 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von blueShepherd nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfälle von Plattformen, Cloud-Diensten oder Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe, Ransomware, Ausfälle von Anbietern wie Google, Microsoft, OpenAI oder Anthropic, behördliche Maßnahmen, Streik, Pandemien), die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien blueShepherd für ihre Dauer von den betroffenen Leistungspflichten. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.

§ 34 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von blueShepherd (Hamburg). blueShepherd ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

(4) Abtretung. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von blueShepherd in Textform auf Dritte übertragen.

(5) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).